Auch bei Versehen, der niedrigere Preis gilt
Gültigkeit von Gutscheinen
Taschenkontrolle
Urlaubsärger - Frankfurter Liste
Falsches Busticket - keine Strafe
Widerrufsrecht bei Bestellung nach Kundenwunsch
Widerrufsrecht bei Hotline Bestellung
Recht auf Rückgabe in ebay
Keine Gebühr für Depot-Wechsel
Kart kaputt: Kunde zahlt nicht
Abgebrochene Ebay Auktion
Auch bei Versehen, der niedrigere Preis gilt
Irren ist menschlich, kann aber teuer zu stehen bekommen: Ein
Autohändler war sich mit einem Kunden über den Preis für einen Gebrauchtwagen
einig, notierte aber im Kaufvertrag 5.000 € weniger. Das war offensichtlich
ein Schreibfehler. Doch der Käufer wollte sich das "Schnäppchen"
nicht entgehen lassen und klagte beim OLG Oldenburg auf den günstigen Preis.
Die Richter gaben dem Kläger Recht. (AZ 5 U 41/99)
Gutscheine bleiben gültig
Kino-Gutscheine mit befristeter Gültigkeit können auch nach
Ablauf des Stichtages noch eingelöst werden. Ein entsprechendes Urteil hat das
OLG Hamburg gefällt, so die Verbraucherzentrale Baden-Württenberg. Das Gericht
habe die Kinokette "Cinemaxx AG" untersagt, eine Klausel zu verwenden,
die heißt: "Dieser Gutschein ist gültig bis ..." (AZ 10 U 11/00).
Das Gericht habe damit die Rechtsauffassung der Verbraucherzentrale bestätigt,
dass mit dieser Klausel "die Rechte des Kunden unzulässig eingeschränkt
werden". betroffene Kunden könnten daher auch ältere Gutscheine zur
Einlösung vorlegen, so die Verbraucherschützer.
In einem rechtskräftigen Urteil des LG München vom
26.10.1995 (Az: 7 02109/95) stellte das Gericht fest, dass der Vermerk auf einem
Geschenkgutschein: "Gültigkeit 10 Monate" den Verbraucher
unangemessen benachteiligt und damit unwirksam ist. Streng genommen gilt auch
für Gutscheine die gesetzliche Verjährungsfrist von 30 Jahren.
Verweist der Händler einen Gutscheininhaber auf das sogenannte Kleingedruckte,
aus dem sich der Ablauf des Gutscheines ergibt, hat der Gutscheininhaber dennoch
somit gute Karten. Den Geldwert des Geschenkgutscheines muss der Händler auch
noch Jahre später stets erstatten.
Taschenkontrolle
Was dürfen Kaufhausdetektive?
Petra B. nahm noch schell zwei Päckchen Zigaretten aus dem
Regal und legte sie in den Einkaufswagen. Nachdem die Kassiererin die Preise in
die Kasse getippt hatte, forderte sie die Kundin auf: "Machen Sie bitte
Ihre Handtasche auf!" Petra B. weigerte sich. Doch die Verkäuferin blieb
stur, rief den Kaufhausdetektiv. Aber auch durch ihn, lies sich die Kundin
nicht einschüchtern. "Das war die peinlichste Situation in meinen Leben.
Wildfremde Menschen hielten mich für einen Dieb!"
Zu Unrecht an den Pranger gestellt! Bei den Verbraucherzentralen häufen sich
die Beschwerden. Vor allem Kaufhausdetektive überschreiten oft ihre Grenzen.
Und diese hat der BGH bereits in einem Urteil vom 03. November 1993
(AZ: VIII ZR 106/93) deutlich umrissen.
Danach haben weder die Angestellte noch die Hausdetektive das Recht, die Taschen
ihrer Kunden gegen deren Willen zu durchsuchen. Nur wenn ein konkreter Verdacht
besteht, z.B. weil eine nicht bezahlte Weinflasche aus der Einkaufstüte
herausschaut oder die Tat beobachtet wurde, muss die Tasche geöffnet werden.
Allerdings darf die Durchsuchung ohne Zustimmung des Kunden nur von der Polizei
vorgenommen werden!
Keinesfalls darf ein Kunde, der eine Durchsuchung ablehnt, mit Gewalt dazu
gezwungen werden. Der Detektiv darf den Dieb nur dann festhalten, wenn er mit
eigenen Augen beobachtet hat, dass dieser gestohlen hat. Das nennt sich dann
Zeugenbeweis. In allen anderen Fällen begeht er Freiheitsberaubung!
Verbraucherschützer raten bei diesem Sachverhalt zur Strafanzeige.
Außerdem besteht die Möglichkeit eine Zivilklage einzureichen.
So verurteilte das Amtsgericht in Osnabrück (AZ: 40 C 26/88)
einen Detektiv, der eine unschuldige Kundin unter dem Verdacht des Diebstahl
eine Stunde festgehalten hatte, zu 125€ Schmerzensgeld.
Urlaubsärger
So viel Geld gibts zurück
Abweichende Lage (Strand) 5-15%, schlechte Reinigung 10-20%,
Dreibett statt Zweibett 20-25%, 4-Bett statt Doppelbett 20-30%, Zimmer zu klein
5-10%, zugesagter Balkon fehlt 5-10%, zuges. Meerblick fehlt 5-10%, WC defekt
15%, Fehlendes eigenes WC/Bad 15-25%, Schäden 10-50%, Ungeziefer 10-50%, Lärm
am Tag 5-25%, Lärm in der Nacht 10-40%, Gerüche 5-15%, Keine Verpflegung 50%,
ungenießbares Essen 20-30%, Selbstbedienung statt Kellner 10-15%, Lange
Wartezeit aufs Essen 5-10%, Verschmutztes Geschirr 10-15%, Pool fehlt oder ist
verschmutzt 10-20%, zuges. Kinderbetreuung fehlt 5-10%, dreckiger Strand 10-20%,
Umzug im selben Hotel: Reisepreis für 0,5 Tage, Umzug in ein anderes Hotel
Reisepreis für 1 Tag, Abflug mehr als vier Stunden später 5%.
Falsches Busticket - keine Strafe
In vielen Städten ist die Tarifübersicht fürs richtige Bus-
oder Bahnticket aus dem Automaten recht kompliziert. Viele - vor allen Ältere -
haben damit Mühe. Richtig schwierig ist es für Fremde. Doch keine Angst!
Fährt jemand, der zum ersten Mal in der Stadt ist, mit falschem Ticket, muss er
nicht wegen Schwarzfahrens Buggeld bezahlen. Das hat das Amtsgericht Frankfurt
(AZ. 30 C 2361/07) entschieden.
Widerrufsrecht bei Bestellung nach Kundenwunsch
Das Widerrufsrecht für den Versandhandel gilt unter
Umständen auch dann, wenn die bestellte Ware nach den Wünschen des Kunden
angefertigt wurde. Ist das Produkt nach den Angaben des Käufers aus
vorgefertigten Standardbauteilen zusammengefügt, die mit verhältnismäßig
geringem Aufwand ohne Beeinträchtigung ihrer Substanz oder Funktionsfähigkeit
wieder getrennt werden können, gilt das Widerrufsrecht nach dem
Fernabsatzgesetz. Der Kunde kann damit vom Kaufvertrag zurücktreten. Dies
entschied der Bundesgerichtshof. Im verhandelten Fall wurde ein Laptop aus
fertigen Bauteilen nach den Wünschen des Käufers zusammengestellt, der den
Kauf mit Berufung auf das Fernabsatzgesetz widerrufen hatte. Der Versandhändler
klagte dagegen mit der Begründung, es handle sich um eine nach
"Kundenspezifikation" gefertigte Ware, die einen solchen Rücktritt
vom Kauf ausschließe. Das Gericht entschied zu Gunsten des Käufers. Urteil des
Bundesgerichtshofes vom 2. April 2003, Aktenzeichen VIII ZR 295/01
Widerrufsrecht bei Hotline Bestellung
Eine Frau ordert bei der Bestellhotline eines Mobilfunkanbieters ein Handy
mit Kartenvertrag. Das Mobiltelefon wird ihr zugeschickt, beim Postboten
unterschreibt sie den Vertrag. Aber sie überlegt es sich noch einmal, will den
Vertrag drei Tage später widerrufen. Das darf sie auch, so die Richter. Die
Frau hat zwar unterschrieben, konnte die Ware jedoch vorher nicht prüfen. Dann
gilt: Wie bei ganz normalen telefonischen Bestellung (z.B. bei einem
Versandhaus) hat sie zwei Wochen Widerrufsrecht, muss auch keine Gründe nennen.
(BGH Az. III ZR380/03)
Recht auf Rückgabe in ebay
Jetzt hat der BGH entschieden. Wenn ein ebay-Teilnehmer von einem
gewerblichen Anbieter Ware ersteigert hat, darf der Kunde die Sachen innerhalb
von zwei Wochen zurückschickt, ohne dass er Gründe nennen muss - genau wie
beim Versandhandel. (Az. VIII ZR 375/03). Bei Käufen von Privat-Anbietern gilt
das aber nicht.
Keine Gebühr für Depot-Wechsel
Ein Kunde kündigt bei der Bank sein Aktiendepot, will die Wertpapiere zu einem
anderen Kreditinstitut mitnehmen. Dafür verlangt die Bank 59€
Auflösungsgebühr. Aber das ist nicht erlaubt, hat der Bundesgerichtshof
entschieden (Az. XI ZR 200/03). Die Extragebühr ist nicht zulässig, weil
Anleger sowieso jährliche Depotgebühren zahlen. Die Entscheidung gilt
grundsätzlich für alle Banken und Sparkassen.
Kart kaputt: Kunde zahlt nicht
Ein 17-Jähriger kommt auf einer Kartbahn mit einem Mini-Rennwagen (Gokart) von
der Fahrbahn ab, beschädigt den Flitzer. Der Verleiher will Schadenersatz. Aber
den muss der Fahrer nicht bezahlen, so die Richter: Dass Kunden durch
Unachtsamkeit Schäden auf der Rennbahn anrichten können, gehört zum
Berufsrisiko des Verleihers (AG Rheine - Az. 3 C 40/00). Geschäftsbedingungen,
nach denen grundsätzlich die Fahrer haften sollen, gelten nicht.
Abgebrochene Ebay Auktion
Ein Mann aus dem Emsland wollte seinen gebrauchten Kleinwagen bei Ebay im
Internet versteigern, hatte jedoch Bedenken und beendete die Auktion vorzeitig.
Der Höchstbietende aber verlangte die Herausgabe des Wagens. Das
Oberlandesgericht Oldenburg gab dem Kläger Recht: Stellt jemand eine Ware bei
Ebay ein, liegt darin die Versicherung, er wolle sie zum höchstgebotenen Preis
versteigern. Eine andere Einstellung würde den Bieter der Willkür des
Anbieters aussetzen. Der Ebay Grundsatz, nachdem der Anbieter das Recht hat. die
Auktion vorzeitig zu beenden, sei nur unter besonderen Bedingungen erfüllbar.
Zum Beispiel, wenn eine Ware irrtümlich oder ohne Wissen des Besitzers
angeboten wird.( OLG Oldenburg AZ 8 U 93/05)